1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
ArbG Würzburg: Auch der Diebstahl geringwertiger Wirtschaftsgüter ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Endurteil vom 07.05.2020 – 4 Ca 65/20